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Kurze Prüfung der unpartheiischen Gedanken eines deutschen Staatsrechtsgelehrten...
Zweyte Frage. Ob nichts desto weniger ein deutscher Landesfuerst aus eigener landesfuerstlichen...
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Vorerinnerungen.
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14
Erste Frage: Ist die bisherige Anstellung der Nuntien im deutschen Reiche mit Fakultaeten den Reichsgesaetzen entgegen: ...
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23
Zweyte Frage. Ob nichts desto weniger ein deutscher Landesfuerst aus eigener landesfuerstlichen Macht die in seinen Staaten bißher befindlich gewesenen Nuntien entweder ganz abschaffen, oder doch ihnen die Ausuebung der Fakultaeten einstellen koenne: ...
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31
Eine andere Frage hingegen ist es: III. Ob die deutschen Bischoeffe auch in Ansehung anderer Herren Lande. in welche sich ihre Kirchsprengel erstrecken, ein gleiches, und besonders eben so aus eigener Macht, thun koennen: ...
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39
Vierte Frage: Kann ein deutscher Landesfuerst in seinen Staaten, wo bisher kein bestaendiger Nuntius war, einen aufnehmen, und ihm die Ausuebung der Fakultaeten gestatten, wenn gleich die Bischoeffe seiner Staaten darmit nicht zufrieden sind: ...
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