Dem General-Vicariat ist mittelst Rescripts der hochlöblichen Krieges- und Domainen-Kammer nachstehender Allerhöchster Befehl zur fernern Verfügung zugekommen ... : Wir haben nur zu oft höchst mißfälligst bemerkt, daß öffentliche Denkmäler, dem Verdienst und der Kunst geweiht, und solche Gegenstände, ...freventlichen Diebstählen, und en muthwilligsten Verstümmelungen ... ; [Münster am 22. April 1806]