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Dem General-Vicariat ist mittelst Rescripts der hochlöblichen Krieges- und Domainen-Kammer nachstehender Allerhöchster Befehl zur fernern Verfügung zugekommen [...] : Wir haben nur zu oft höchst mißfälligst bemerkt, daß öffentliche Denkmäler, dem Verdienst und der Kunst geweiht, und solche Gegenstände, ...freventlichen [...]. [S.l.], 1806
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