Ordnung für die Erhebung einer Gemeindesteuer vom Erwerbe von Grundstücken und von Rechten, für welche die auf Grundstücke bezüglichen Vorschriften gelten, in der Gemeinde Ferndorf : [Kreuzthal, Ferndorf den 4. Juni 1908 ; Genehmigt Siegen, den 8. August 1908 ; Arnsberg, den 19. September 1908]