Abgenöhtigte, in Recht und Geschichten wolbegründete Vorstellung, Wie daß Seiner Hochfürstl. Gnaden zu Münster und Paderborn, [et]c. Dero Münsterischem Thumb-Capitul und Ritterschafft, Jn der So genannten Stadt Münsterischen Erbmänner Sache ... außsprechende End-Urthel nicht abgeschnitten noch entzogen ... noch vermuthlich introducirt werden wölle