3 :Abt. 2, Geschichte der ältern Grafen (1793) Welche über 100 Urkunden enthält, und als eine Fortsetzung der Geschichte der ältern Justizgrafen uns in der Kürze zeiget, daß die sogenannten Fehm- und Freigerichte auch nach dem 12ten Jahrhundert bis zu ihrem gänzlichen Verfall im 16ten Jahrhundert, in allen geistlichen und weltlichen Territorien Westfalens bestanden haben