Title | Von Gottes gnaden Wir Ernesten Ertzbischouen zu Cölln Und Churfürst, Bischoue Zu Lüttich, Administrator der Stifft Münster, Hildeßheimb und Freissing, Fürst zu Stabl, Pfalzgraue ... Westphals ... Thun kundt ... das ... auß Landfürst obligandam Ambt, auch ... Maria Staell ... Von Oelle Zu Langenaj, der ambtlich ... ihr .... Erzstifft ... Zu ... Tutors, Und Curatorn ... in Chrafft dieses briefes. ... Johanis Philipus Kolbach zu Kolbenrath ... und Johanis Schade Zu Maillar, dergestalt das sie ... Minderjahrige ire .. auch alle ...Vatter- Und Müetterliche. Und ... ahle anndere Zur ... beweglich, ... unbeweglich ... sie jezo haben ... zufallen möchtes, nach Landes brau ... auch alle Rechthangige sachen verwalten, sch... und handhaben ... ...liches, wie ... Sie auch .... auch in Recht actiue et passiue ... alle ... rechtlich ... desgleichen alle ... Pflicht, ... den minder Jarigen Pflegkindern zuständig, ... minderjarigen ... prouit, und frommes, allenthalbes ... argsttens schaden, nach Irem bessten Vermögens, Verbürttes ... ins ... alles ... Curatorn .... zu den Personen alls ... wid rechts ... Zu recht ... aber von iren Verwalter Vormundtschafft, ... Minderjerig. Wanns sie zu ihren mundig Jahren kommen, oder ... nach ...legenheit ... Rechnung ... vorbestimbte .... fngern ... laiblich zu ... und seinem Hayl. Euangelio ... Argelist. ... : Schloß Hirzberg, den 10 Aprilis Anno 1601 |