Title / Description
Lilien unter den Dörnern, Daß ist: Gottverlobter Jungfrauen und Wittwen weltgeistlicher Stand : Mit gründlichem Bericht und Schutzschrift erkläret / Durch R. P. Hermannum Busenbaum, Der Gesellschafft Jesu Priestern, und der Theol. Licent. Cölln : [S.n.] ; Hällein nächst Salzburg : Krinner, 1696
Content
- PDF Provenance
- PDF Front cover
- PDF Title page
- PDF Vorrede an den wohlineynenden Leser.
- PDF Von dem Stand der Jungfrauen und Wittwen, welche in der Welt Gott dem Herrn in Keuschheit dienen.
- PDF 8Caput I. Ob eine Jungfrau, oder Wittwe, welche aus erheblichen Ursachen in kein Kloster eingehen kann, oder will, heyrathen müße, und ob dieses als besser derselben zu rathen sey?
- PDF 13Caput II. Particular Ursachen, aus welchen eine Jungfrau, oder Wittwe recht, wohl, und löblich sich des Klosters, und auch des Manns begeben, und in der Welt keusch leben mag.
- PDF 21Caput III. Ob solche Weise in der Welt keusch zu leben zugelassen, gut, und löblich sey?
- PDF 30Caput IV. Ob diese Weis zu leben eigentlich ein Stand sey.
- PDF 34Caput V. Worinn dieser Stand wesentlich bestehe.
- PDF 41Caput VI. Ob dieser Stand alt oder neu, wie lang und wo er im Schwang gewesen?
- PDF 79Caput VII. Ob diese Weis zu leben ein verächtlicher, oder ein ehrwürdiger Stand sey?
- PDF 96Caput VIII. Aus was Ursach den Jungfrauen so große Ehr angethan wird.
- PDF 118Caput IX. Ob es unmöglich, schwer, oder gefährlich sey in der Welt also keusch zu leben.
- PDF 131Caput X. Ob der Ehestand, oder der Gottverlobten Jungfrauen Stand besser sey.
- PDF 148Caput XI. Die Einreden gegen diesen Stand der Jungfrauen werden erörtert und beantwortet.
- PDF 158Caput XII. Ob der Stand der in der Welt verlobten Jungfrauen und Wittwen, Geistlich, und ein Stand der Vollkommenheit seye?
- PDF 162Caput XIII. Ob man den Jungfräulichen Stand wohl könne, und möge rathen?
- PDF 183Caput XIV. Wie und auf was Weis, Gott den Menschen zu einem Stand beruffe. Item wie man könne erkennen, zu was Stand einer beruffen sey.
- PDF 203Caput XV. Warum die jenige, welche diesen Stand einmel angenommen, denselben wohl bewahren sollen?
- PDF 217Caput XVI. Etliche Ding, so den Jungfrauen dienlich, und von ihnen, ihren Stand recht zu halten, und wohl zu bewahren, in Acht zu nehmen.
- PDF Index
- PDF Back cover