welche die zu ihrer Stelle gehörenden Ländereien selbst bewirthschaften wollen ; worin auch für andere nichtgeistliche Landwirthe hiesiger Provinz wohl einige nicht unbrauchbare Notizen enthalten seyn dürften
des dahier verstorbenen vormals churköllnischne hochfürstlich Münsterschen Vicekanzlers und Geheimenraths J. J. von und zur Mühlen , welche den 1. März und folgende Tage des 1825sten Jahres zu Münster in Westfalen durch den Herrn Notar Hülseberg in dessen Behausung, Kirchherrngasse Nr. 188 der Lamberti-Layschaft öffentlich meistbietend verkauft werden