Zur Ableihnung der von ihren Waffen außgesprengten Zeitungen/ als ob solche wider des gedachten Reichs Gräntze angesehen seyn solten; Hingegen Zur Versicherung/ daß sie anderst nicht gesinnet noch Vorhabens wären/ als wie mit dem gesamten Heil. Röm. Reiche/ also auch mit einem jeden desselbigen Stande insonderheit gute Vertreulichkeit und friedliche Nachbarschafft zu unterhalten: So dann auch Zur Klage und Beschwerung wider einige des Heil. Röm. Reichs Stände/ welche in ihren Landen/ gegen den Niederländischen Gräntzen/ selbsten frembden/ und zwar Frantzösischen Kriegsvölckern/ dem vereinigten Niederländischen Staat zu grossem Praejuditz/ Platz und Aufenthalt/ ja gar veste Städte/ einraumen thäte ; [Im Haag den 25. Januarii 1672 ...]
Republik der Sieben Vereinigten Provinzen / Staten-Generaal ; Heiliges Römisches Reich