Münsterische|| Hoff: und Landgerichts: auch|| gemeine Ordnungen / Für diesem|| Durch Weilandt den Hochwürdigen Fürsten vnd ... Herrn Johanß/ Bischoffen zu Münster/ Administratorn der Stiff||ter Osnabrück vnd Paderborn verfasset ...
Jetzt aber|| Auß deß Hochwürdigsten Durchleuchtigsten Fürsten|| vnd Herrn/ Herrn Ferdinanden Ertzbischoffen zu Cölln ... auffs new auffgelegt. || Was jetzt hirzu kommen/ findet der günstiger Leser am folgenden Blat