Der Vereinigte Landtag, die vereinigten ständischen Ausschüsse, und die ständische Deputation für das Staatsschuldenwesen, nach den Gesetzen vom 3. Februar 1847 : eine Zusammenstellung der auf ihre Befugnisse bezüglichen, gesetzlichen Vorschriften, vorzugsweise zum Gebrauche der Landtagsabgeordneten bei den ständischen Verhandlungen ; nebst einem Anhange, welcher die Gesetze über die Klassensteuer und die Schlacht- und Mahlsteuer enthält