Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Friderich, Erz-Bischof zu Cölln ... Thuen hierdurch kund ... daß die Bürger und Bauren ... durch übermässige Kleiderpracht in Unstandt gesetzet werden ... befehlen und verordnen ... Daß künftighin denen Bürgeren ... mit ihren Frauen und Kinderen kein Wand, so per Ehle über 1 1/2 Rthlr. Werth, zu tragen erlaubt seyn solle ... : [... Augustusburg den 24te nMay [!] 1764 ...]