Johann Stephan Pütters ordentlichen Lehrers der Rechte und Beysitzers der Juristen=Facultät zu Göttingen Anleitung zur juristischen Praxi : wie in Teutschland sowohl gerichtliche als aussergerichtliche Rechtshändel oder andere Canzley= Reichs= und Staats=Sachen schriftlich oder mündlich verhandelt, und in Archiven beygeleget werden