Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen ... Es sind Zweifel entstanden, in wie fern Eheleute, die aus dem Nachlaß des zuerst Verstorbenen nach seinem Tode vermöge vorhandener Ehepakten gewisse Vortheile enthalten, davon den Collateral-Stempel zu entrichten verbunden sind ... Berlin den 27. Julii ... Anweisung ... zu achten ... : Gegeben Hamm in Unserm Regierungs-Rath den 4ten September 1795 / An statt und von wegen Allerhöchstgedachter Sr. Königlichen Majestät von Rohr ...