Kurtze gruendliche Vorstellung Worinnen mittels Vorlagung aller von Seiten Deren so genannten Erb-Maenneren zu Muenster Beym Kayserl. und des Reichs Kammer-Gericht zum vermeinten Beweiß ihres angemasten Adels eingebrachten Probatorien in eâ, quâ jacent, formâ, & clausulis respectivè concernentibus So dann Deren entgegen gesetzter gruendlicher Beantwortung klaerlich remonstrirt wird Daß vorbesagte Erb-Maenner ihren angemasten Adel-Stand rechtlicher Gebuehr nach nicht erwiesen/und weder in possestorio, weder in petitorio intentionem fundatam haben : Mit Einem an End beygefuegten nachrichtlichen Catalogo, woraß zu ersehen/ unter welchen Numero ein jedes Probatorium mit der Beantwortung zu finden sey