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Bibliographic Metadata

Title
Da Wir Uns überzeugt haben, daß die in Unserm Herzogthum Westphalen noch fortbestehende Untheilbarkeit der Güter ... äußerst hinderlich sind: so haben Wir ... Folgendes zu verordnen: § 1, Die mit dem Besitze mancher Bauerngüter verbundene Leibeigenschaft ... sind ... abgeschafft ... : [Darmstadt den 5. November 1809] / Ludewig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen, Herzog in Westphalen etc.
AuthorLudwig <I., Hessen-Darmstadt, Großherzog>
Published[S.l.], 1809
Description[3] Bl.
Electronic Edition
Münster : Univ.- und Landesbibliothek, 2016
URNurn:nbn:de:hbz:6:1-197846 
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Da Wir Uns überzeugt haben, daß die in Unserm Herzogthum Westphalen noch fortbestehende Untheilbarkeit der Güter ... äußerst hinderlich sind: so haben Wir ... Folgendes zu verordnen: § 1, Die mit dem Besitze mancher Bauerngüter verbundene Leibeigenschaft ... sind ... abgeschafft ... [1.56 mb]
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