Da Wir Uns überzeugt haben, daß die in Unserm Herzogthum Westphalen noch fortbestehende Untheilbarkeit der Güter ... äußerst hinderlich sind: so haben Wir ... Folgendes zu verordnen: § 1, Die mit dem Besitze mancher Bauerngüter verbundene Leibeigenschaft ... sind ... abgeschafft ... : [Darmstadt den 5. November 1809] / Ludewig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen, Herzog in Westphalen etc.