Verordnung wegen eines Beytrags zu 6 Dt. per Pistole des Feuer-Societäts-Anschlags : [Ausser den ... dem Fürstenthum Münster auferlegte Kriegs-Contribution ... ist nöthig befunden, auf den ... Anschlag der Gebäude ... einen Beytrag per Pistole zu 6 Deut auszuschlagen] ; Münster, den 30sten November 1806 / das Administrations-Collegium des 1ten Gouvernements der eroberten Lande v. Vincke ...