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Titelaufnahme

Titel
Verordnung, daß kein Dominium befugt seyn soll, von dem, der Königlichen Invaliden-Casse gerichtlich zugesprochenem Vermögen eines desertirten Soldaten oder Cantonisten den sonst üblichen Abzug, und von den ihr zugesprochenen, demselben zufallenden Erbschaften den sonst üblichen Abschoß zu nehmen : de dato Berlin, den 17. October 1805 / [Friedrich Wilhelm]
BeteiligteFriedrich Wilhelm <III., Preußen, König>
Erschienen[S.l.] ; [Berlin] : Decker, 1805
Umfang[2] Bl. ; 2-o
SchlagwörterPreußen / Deserteur / Vermögen / Rechtsverordnung / Geschichte 1805 / Quelle / Preußen <Verordnung, daß kein Dominium befugt seyn soll, von dem, der Königlichen Invaliden-Casse gerichtlich zugesprochenem Vermögen eines desertirten Soldaten oder Cantonisten den sonst üblichen Abzug, und von den ihr zugesprochenen, demselben zufallenden Erbschaften den sonst üblichen Abschoß zu nehmen>
Online-Ausgabe
Münster : Univ.- und Landesbibliothek, 2016
URNurn:nbn:de:hbz:6:1-195300 
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