Vorläufige Anweisungen für die beiden westlichen Provinzen vom 17. Januar 1865 : (I.) Für das Verfahren bei der Fortschreibung der Grundsteuerbücher und Karten ; (II.) Für das Verfahren bei den Vermessungen behufs der Fortschreibung der Grundsteuerbücher und Karten ; (III.) Für das Verfahren bei der Fortschreibung der Gebäudesteuerrollen ; (IV.) Für das Verfahren bei Erhebung der Grund- und der Gebäudesteuer