Hochgelahrte, Liebe Getreue! Aus den von den Gerichten des hiesigen Erbfürstenthums an Unsere Regierung eingesandten Criminal-Acten haben Wir wahrgenommen, daß denenselben die Gesetze nicht hinreichend bekannt sind, welche das Verfahren in peinlichen Fällen bestimmen : Münster den 12ten März 1805 ; Circulare an alle Richter im Erbfürstenthum Münster / Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preussen sc. sc. V. Sobbe. Wülfingh