Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preussen sc. sc. Da wir die Circular-Verordnung vom 11ten November 1801 wegen des einzunehmenden Augenscheins bey gewaltsamen Diebstählen, mittelst ... unterm 24ten d. M. erlaßenen Rescripts dahin zu declariten befunden haben: daß die Einnehmung solchen Augenscheins nur bey gewaltsamen Diebstählen an bewohnten Gebäuen und der darin ... : Cleve den 14ten März 1803 / Elbers. Wülfingh