Die Bezirks-Bau-Ordnung für den Regierungsbezirk Minden vom 24. Oktober 1900, nebst den Ausführungs-Bestimmungen dazu vom 31. Dezember 1900 und den sonstigen für den ganzen Regierungsbezirk geltenden baupolizeilichen Vorschriften / im amtl. Auftrage erl. u. hrsg. von W. Feigell