Verantwortlichkeit der Betriebsleiter und Bestellung von Sicherheitsmännern auf Bergwerken im Königreich Preußen : die §§ 73 - 77 und §§ 80 - 80k, sowie die §§ 88 - 93e des preußischen Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 / 1892 in der Fassung, welche sie durch die Gesetze vom 14. Juli 1905 ... und vom 28. Juli 1909 ... erfahren haben ...