Polizeiverordnung : auf Grund der §§ 5 ff des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und §§ 143 ff des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 sowie der §§ 37, 76 der Gewerbeordnung für das deutsche Reich wird unter Zustimmung des Magistrats für den Stadtbezirk Iserlohn ...; [über das Gewerbe als Dienstmann]