Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 wird ... für die mehr als 10000 Einwohner zählenden Städte des Regierungsbezirks Arnsberg sowie für den Landkreis Gelsenkirchen über die Ausführung der Schornsteine folgende Polizei-Verordnung erlassen : [vom 11. Mai 1905]