Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen etc. ... 5Nach dem an Euch unterm 5ten April a. c. erlassenen Circulare §. 3. die Anlegung neuer Hypothekenbücher betreffend, sollte die Aufnahme der Grundstücke duch die Polizey-Behörden geschehen ... : [Münster den 2ten July 1805 ; Circulare An die Gerichte im Fürstenthum Essen, in der Grafschaft Marck, und dem Lande Werden]