Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen etc. ... Auf die Anfrage Unsers Pupillen-Collegii zu Münster, ob nach der nach §. 410. des Allgemeinen Landrechts Th. 2. Tit. 18. zwischen Mutter und deren Kinder auf den Antrag der erstern festzusetzenden Güter-Gemeinschaft die wahre eheliche Gütergemeinschaft zu verstehen sey? haben Wir ... dahin entschieden ... : Münster den 22ten May 1805 ; Circulare an sämtliche Königliche Stadt- und Justizmagisträre in Cleve, Marck, Münster, Essen, Elten und Werden