Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen etc. ... Die Bestimmung der Hypotheken-Ordnung de 1783, Abschn. 5, §. 266, wonach die Löschung der in einem Concurs- oder Liquidations-Prozeß wegen Insufficienz der Masse leer ausgehenden Forderungen ... verfügt werden kann ... : [Münster den 29sten März 1805 ; Circulare an sämmtliche Unter-Gerichte in Cleve, Münster, Essen, Elten, Marck und Werden]