Bergpolizeiverordnung für alle Bergwerke außer den Steinkohlenbergwerken und für die unterirdischen Dachschieferbrüchen in den linksrheinischen Landesteilen im Verwaltungsbezirk des Oberbergamts zu Bonn : vom 1. März 1912 ; unter Berücksichtigung der Nachträge vom 24. April 1924 und 9. März 1929 ; im Anhang Auszüge aus verschiedenen Bergpolizeiverordnungen