Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen etc. ... Da Wir die Regierung Unseres Erbfürstenthums Münster und der Länder Essen und Werden bereits am 3ten August v. J. angetreten haben ... allen ... Münster-, Essen- und Werdenschen Vasallen ... obliegt, ihre ... Lehne ... zu recognosciren ... : [Münster den 1ten September 1804]