Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen etc. ... Durch ein ... erlassenes Rescript de 25. Februar. a.c. haben Wir zu verordnen geruhet, daß ... auch künftig ... die für die alten Provinzen ertheilten ... Verordnungen wegen Anhaltung und Verfolgung der Deserteurs ... zur Richtschur dienen soll ... : Münster den 23ten März 1804 ; Circulare an alle Königliche Gerichte, Justiz-Magisträte und Jurisdictions-Richter in dem Erbfürstenthume Münster und den Landen Essen, Elten und Werden