Publicandum: Da die diesjährige Erndte des Winter-Getreides in den hiesigen Provinzen nicht sonderlich ... ausgefallen ist, also ... haben Seine Königliche Majestät von Preußen ... de dato Berlin den 11ten October d. J. zu verordnen geruhet, daß in der Provinz Paderborn das Brandweinbrennen von Roggen vor der Hand verboten seyn solle ... : [gegeben Münster ... den 15ten October 1804]