Seine Königliche Majestät von Preußen ... haben mittelst Rescripti clem: d.d. Berlin den 2ten d.M. zu befehlen geruhet, daß die Pfarrer in den Erbfürstenthümern, Münster und Paderborn, die nachstehenden Auszüge aus den beyden Edicten, wegen Verhütung des Kindermords, und wegen der Desertion ... von den Kanzeln ablesen sollen ... : [... gegeben Münster den 21ten May 1805]