Seine Königliche Majestät von Preußen etc. ... sind Allerhöchst Selbst veranlaßt worden mittelst Cabinets-Ordre vom 11ten April d.J. festzusetzen: daß bis zur erfolgten gesetzlichen Bestimmung über die Befugniß des Adels, seine Güter an Personen bürgerlichen Standes erblich zu verpachten, ... : Münster, den 17ten May 1805