Verordnung für die Königlich-preußischen Entschädigungs-Provinzen, wegen Führung der Kirchenbücher, Anfertigung und Einsendung der jährlichen Populations-Listen, sowohl vom Militair- als Civil-Stande, so wie auch wegen des Verhältnisses der Militair- und Civil-Geistlichen in Beziehung auf die von ihnen bey Personen resp. vom Civil- und Militair-Stande zu verrichtenden kirchlichen Handlungen : de dato Hildesheim den 3ten Februar 1803