Wie weit ist der Pächter, der gutgläubig vom besitzenden Nichteigentümer ein fruchttragendes Grundstück gepachtet hat, dem Eigentümer desselben zum Fruchtersatz verpflichtet : unter der Voraussetzung, dass der Pächter von der Geltendmachung einer nominatio auctoris absieht, nach gemeinem Recht unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches? / vorgelegt von Friedrich Kögel