Gegenschrift zu dem vom Herrn Regierungsrath Callenberg herausgegebenen Commentar über das K.K. Dekret d.d. 12. Dezember 1808 die Aufhebung der Leibeigenschaft betreffend : vorzüglich in Bezug auf die Frage: ob die Hand- und Spanndienste, welche die vormaligen münsterischen eigenhörigen Colonen ihren Gutsherrn leisten mußten, durch das obige Dekret aufgehoben seyn oder nicht? / Von Ferdinand Meyer