Mit der Pflicht des Glaubensbekenntnisses (denn, wie Ihr Euch, geliebte Diöcesanen, noch erinnert, handelte hiervon mein letzter Fasten-Hirten-Brief), mit dieser Pflicht des Glaubensbekenntnisses steht in sehr enger Verbindung die Pflicht des Glaubens-Eifers / Konrad, Bischof von Paderborn