Kreis-Feuer-Polizei-Ordnung für den Kreis Arnsberg : mit Ausnahme der Städte Arnsberg und Neheim ; enthaltend die zusätzlichen Bestimmungen zu der Provinzial-Feuer-Polizei-Ordnung vom 30. November 1841 ; nebst der Instruction für die Schornsteinfeger vom 18. Febr. 1843 und der Taxe ihrer Gebühren vom 8. März 1844 als Anhang