Vertheidigte Eheverbindung des Katholischen Herrn Grafen Johann von Spaur, gewesenen Domizellars zu Salzburg und Brixen, mit der Reformirten Gräfin Karoline Leopoldine zu Sayn-Wittgenstein : nebst rechtlicher Ausführung daß, wie gegen Sie, den Lutherischen Ort und Pfarrer, wo und von wem Sie kopuliret worden, die katholische Gerichtbarkeit im Westphälischen Frieden Art. V. §. 48. suspendiret ist, also auch der Pabst diese vermischte, nach Katholisch- und Protestantischen Grundsätzen ganz giltige Ehe Reichsverfassungs- und Friedenswidrig nicht aufheben - weder anmaßlich davon dispensiren könne ; Zur Begründung des von der Gräfin und ihrem Vater, Grafen August zu Sayn-Wittgenstein, an die Reichsversammlung und den Evangelischen Reichstheil ergriffenen Rekurses