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Beantwortung der Frage, ob eine Marktheilung besonders den Landständen nüzlich, wie die Theile der Interessenten zu bestimmen, und was bey einer solchen [...] : in besonderer Rücksicht der Stadt Vechte, und nach den dabey vorkommenden Hauptrücksichten / von Friderich Mathis Driver, der Rechten Doctor. Münster : bey Friderich Theissing, 1804
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- PDF [Zitat]
- PDF Vorerinnerung.
- PDF Inhalt.
- PDF Gringer Nuzen der Marken ueberhaupt.
- PDF 7 Gruende gegen und fuer die Theilung.
- PDF 14 Muessen die Befreyte der Stadt als wahre Markgenossen angesehen werden.
- PDF 20 Kann der Markrichter bey Theilung der mark eine Entschaedigung fordern.
- PDF 25 Muessen auch alle Gruende, worauf vormals Buergerhaeuser gestanden, bey der Theilung in Anschlag kommen.
- PDF 29 Haben die Ausmaerker ein Recht, der Marktheilung zu widersprechen, oder muessen sie sich diese gefallen lassen, wenn sie dabey entschaediget werden?
- PDF 34 Wie sind diese auswaertige Weideberechtigte am besten zu ihrer und der Markgenossen Zufriedenheit zu entschaedigen?
- PDF 39 Koennen die Lohner und Consorten wegen den in der Vechtschen Maersch ihnen in Vorzeiten zugesprochenen ductus naturae dabey auf eine Entschaedigung bestehen?
- PDF 43 Welcher ist der billigste Maaßstab bey Theilung dieses Gemeinheitsgrundes?
- PDF 55 Wie kann und muß der zu theilende Grund und Boden taxirt werden?
- PDF 60 Welche Vorschrift ist bey der Einfriedigung des getheilten Grundes zu beobachten?
- PDF 65 Was in Ruecksicht der schon vorhandenen und noch anzulegenden Wegen bey Theilung der Maersch zu beobachten, und wem die Instandsezung und Unterhaltung der neuen obliegen will?
- PDF 73 Wie es mit der Fischerey auf der Maersch in Zukunft zu halten?
- PDF 76 Wie sind die Fragen ueber die angegebene Gerechtsame oder wegen der verhaeltnißmaeßigen Anweisung der einzelnen Theile zu entscheiden?
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