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Titel
Anweisung zum zweckmäßigen Schulunterricht für die Schullehrer im Fürstenthum Münster / von Bernard Overberg. Münster : Aschendorff, 1844
Inhalt
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Vorderdeckel
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Vorsatz
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Titelblatt
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Titelblatt
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Widmung
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Vorwort
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Approbation.
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Vorbericht.
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Erster Theil, welcher lehret, daß die Jugend gut unterrichtet, und in guter Zucht gehalten werden müsse; daß die Schullehrer dazu helfen sollen, und daß deswegen auch nicht ein jeder zu einem Schullehrer tauge.
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66
Zweiter Theil. Dieser lehret die besondern Pflichten eines Schullehrers kennen, wie auch die Art und Weise sie recht zu erfüllen ... Dessen Pflichten vor, in und nach der Schule.
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66
Erster Unterricht. Von den Pflichten, welche der Schullehrer vor der Schule zu beobachten hat.
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74
Zweiter Unterricht. von den Pflichten, welche in Schullehrer in der Schule zu beobachten hat.
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74
Einige Erinnerungen.
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77
Erstes Hauptstück. Von der Schulzuchts.
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187
Zweites Hauptstück. Von der Methode zu unterrichten.
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187
Einleitung
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188
Erster Artikel. Was in Ansehung des Verstandes überhaupt zu thun sey.
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357
Zweiter Artikel. Was in Ansehung des Gedächtnisses zu thun sey.
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369
Dritter Artikel. Von der Anleitung zum Lesen.
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414
Vierter Abschnitt [Artikel]. Von dem Unterrichte im Schreiben.
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464
Fünfter Artikel. Vom Rechnen.
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554
Sechster Artikel.
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566
Dritter Unterricht. Von den Pflichten nach der Schule.
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691
Drei Zugaben.
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691
Titelblatt
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693
Erste Zugabe zum dritten Artikel von der Anleitung zum Lesen.
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727
Zweite Zugabe zum §. 230.
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739
Dritte Zugabe.
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Inhalt.
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Vorsatz
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Rückdeckel