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Print Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen etc. ... Da Wir wahrgenommen haben, daß viele Untergerichte noch fortfahren, bey den infiscalischen Sachen von ihnen zu sprechenden Erkenntnissen die Bestimmung der verwirkten Geld-Strafe zum Brüchten-Anschlag hinzuverweisen ... : Münster den 28ten März 1804 ; Circulare an sämmtliche Königliche Gerichte des Erbfürstenthums Münster, ausschließlich des hiesigen Stadt-Gerichts Place and Date of Creation [S.l.] 1804 |