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Beweis, daß die Leibeigenschaft mit ihren Ausflüssen, folglich auch die Dienste, Gewinne u. Sterbfälle in dem königlich- Preussischen Entschädigungs-Anteile des vormaligen Hochstifts Münster nie wieder eingeführt werden, und, daß die Hofesgehölze der Münsterischen Colonen vor dem Jahre 1770 noch nicht in das Eigenthum der Gutsherren übergangen waren
Place and Date of Creation
Hamm [1815]
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63
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