nebst der Verordnung über die Einführung der Gemeinde-Verfassung in denjenigen Städten der Provinz, in welchen die Städte-Ordnung bisher nicht eingeführt ist.
nebst der Verordnung über die Einrichtung der Gemeinde-Verfassung in denjenigen Städten der Provinz Westphalen, in welchen die Städte-Ordnung bisher nicht eingeführt ist, vom 31. Oktober 1841.
und die Verordnung über die Einrichtung der Gemeindeverfassung in denjenigen Städten der Provinz Westphalen, in welche die Städte-Ordnung bisher nicht eingeführt ist, de dato Sanccouci, den 31. Oktober 1841.